Die Rente des Sterbemonats bleibt ungekürzt bestehen. Hinterlässt jemand keinen Ehepartner wird die Rentenzahlung für die verstorbene Person eingestellt.
Hinter bleibt jedoch ein Ehepartner, hat dieser noch Anspruch auf Weiterzahlung der Rente in voller Höhe für die kommenden drei Monate. Danach tritt die Witwen/Witwerrente in Kraft, welche gesondert beantragt werden muss.
Folgende Unterlagen müssen zur Antragstellung vorgelegt werden: Das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Steueridentifikationsnummer,der gültige Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Bankverbindung. Der letzte Rentenanpassungsbescheid des/der Verstorbenen, sowie der Rentenbescheid und die Krankenkassenkarte des Antragstellers. Falls der Weg zum Rentenamt zu erschwerlich ist, können wir einen Hausbesuch durch einen Rentensachbearbeiter veranlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de