Bevor die Einäscherung erfolgen kann, müssen verschiedene behördliche Prozesse abgeschlossen worden sein: Um sicher zu stellen, dass ein Mensch nicht in Folge einer Straftat verstorben ist, muss auch eine Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgen, welche in der Regel durch Betrachtung und Abtastung des Verstorbenen geschieht. Die Friedhofsverwaltung muss dem Krematorium schriftlich bestätigen, dass die Urne dort einen Platz finden wird. Der Standesbeamte des Sterbeortes muss ein Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass der Meldepflicht im Todesfall entsprochen worden ist. All diese Schritte können in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, sodass die Urne dann bestattet werden kann.