Auch diese Frage ist im Baden-Württembergischen Bestattungsgesetz geregelt.
- Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, - die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern und
- die Geschwister.
(4) Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.