Dagegen gibt es nur ganz wenige Einwände, sodass auch die Familie das Einkleiden und Einbetten eines Verstorbenen leisten könnte. Eine Ausnahme bilden meldepflichtige Krankheiten oder andere Umstände, in denen von dem Verstorbenen Gefahren ausgehen (wobei jeder Arzt vorab sicherlich die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen oder erläutern würde).