In Deutschland besteht ein Friedhofszwang der besagt, dass auch die Asche von Verstorbenen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Ausnahmen bilden hier nur die Seebestattung und die Waldbestattung.
Es ist allerdings möglich, einen kleinen Teil der Asche (ca. 4-7 Gramm) in ein verschlossenes Behältnis abzufüllen und den Angehörigen zur freien Verfügung auszuhändigen.
Die schön-e-berg Schmuckanhänger setzen diese Möglichkeit in ästhetischen und stilvollen Formen um. Sie erhalten Sie in Weinheim exklusiv bei uns.
Hier erhalten Sie mehr Informationen.