Darf die Urne auch im eigenen Garten bestattet werden?

Das Bestattungsgesetz regelt hier: „Wer eine Urne nicht auf einem Friedhof oder Friedwald bestattet oder sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seebestattet, handelt ordnungswidrig und wir mit einer Strafe usw. usw….“

Tatsächlich; im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarländern, (wo Urnen auch außerhalb von Friedhöfen bestattet werden dürfen) erlauben die deutschen Behörden hier keine Ausnahme. Allerdings ist es erlaubt, Urnen aus Deutschland auszuführen, um sie im Ausland nach Landesbrauch und auch außerhalb eines Friedhofes zu bestatten.