Welche Unterlagen werden im Sterbefall zuerst benötigt?

Da für die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zuerst die Sterbeurkunden benötigt werden, gilt diesem Punkt große Aufmerksamkeit.

  1. Im Todesfall benötigen wir deshalb den Totenschein (Bescheinigung vom Arzt, der den Tod feststellt). Meistens wird uns dieser am Todesort ausgehändigt – andernfalls kümmern wir uns darum.
  2. Handelt es sich um eine ledige Person, brauchen wir die Geburtsurkunde.
  3. Beim Tod eines Ehepartners ist die Heiratsurkunde oder das Stammbuch erforderlich.
  4. Bei einer bereits verwitweten Person benötigen wir zusätzlich zur Heiratsurkunde bzw. zum Stammbuch die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
  5. Bei einer geschiedenen Person muss der Heiratsurkunde das Scheidungsurteil (mit Datum der Rechtskraft der Scheidung) hinzugefügt werden.

Diese Unterlagen müssen im Original beim Standesamt vorgelegt werden. Kurze Zeit später können wir dann den Angehörigen die Sterbeurkunden überreichen. Die Bearbeitungszeiten der Standesämter in und um Weinheim schwanken zwischen 1 Stunde und 2 Werktagen.